Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Überlassung von Räumen zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum oder Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Überlassung von Räumen zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum oder Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.